Die Idee der Verbandsgründung lautet - damals wie heute - leistungsfähige Wassergenossenschaften und Wasserverbände in Oberösterreich sicherzustellen. Dieses durchdachte Konzept hatte sich schnell bewährt und diente der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes, die 1959 in Kraft trat, als Vorbild. Mittlerweile gibt es vergleichbare Organisationen auch in anderen Bundesländern.
Unser Hauptanliegen ist die Sicherstellung einer flächendeckend funktionierenden Wasserwirtschaft und somit die Existenzsicherung durch diese wesentliche Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum.
Im Vordergrund steht dabei die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Übernahme wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch die Nutzer. Wichtige Eckpfeiler - und somit zielsetzend für uns - sind Eigeninitiative und ehrenamtliche Leistungen.
Wir begleiten unsere Mitglieder mit Fach- und Organisationswissen, tragen zu ihrer Vernetzung und Ausbildung bei und sorgen so für einen hohen Grad an Funktionsfähigkeit sowie den Erhalt volkswirtschaftlicher Investitionen.
Grundsätzlich fungieren wir dabei auch als Bindeglied zwischen Wassergenossenschaften und Behörden. Weiters entlasten wir mit unseren Verbandsleistungen die öffentlichen Verwaltungen.
Diese Grundsätze entsprechen auch aktuell dem vorausschauenden Auftrag des Oö. Landtages.
„Die Landesregierung bekennt sich zur Eigenständigkeit und Souveränität in der Wasserwirtschaft, unter anderem durch Stärkung der genossenschaftlichen Strukturen. Die dezentrale Wasserversorgung muss öffentliches Anliegen bleiben.“
(aus dem Regierungsübereinkommen 2002)