Fremdüberwachung von Wasserversorgungsanlagen
Wer darf diese Fremdüberwachung durchführen?
- Zivilingenieure für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
- Untersuchungsinstitute für Trinkwasseruntersuchungen gem. §§ 65, 72 bzw. 73 LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)
- Sachverständige für Wasserversorgungsanlagen
- Mitarbeiter des Wassergenossenschaftlichen Bau- und Servicdienstes für seine Mitglieder
- Dachverbände für deren Mitglieder
In Oberösterreich erfolgt die Prüfung und Anerkennung der Berichte durch die Sachverständigen der Abteilung Wasserwirtschaft.
Hier geht´s zum Leistungsantrag.pdf [336 KB]
Was wird überprüft?
Überprüft wird die Eigenkontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Einhaltung der behördlichen Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden.
Dies erfolgt durch:
- Überprüfung des baulichen und technischen Zustandes der Anlagenteile
- Einhaltung der behördlichen Bescheidauflagen (z.B. Konsensmenge, Schutzgebietsvorschriften,...)
- Überprüfung der Betriebs- und Wartungshandbücher
- Begutachtung der vorgelegten Wasseruntersuchungsbefunde
- Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser (mikrobiologischer, physikalischer und chemischer Parameter) und der Untersuchungsintervalle
- Beobachtung von Veränderungen der Wasserbeschaffenheit
- Begutachtung der Bestandspläne
- Überprüfung der Betriebsberichte
- Überprüfung der Stammdatenblätter und Bescheidsammlung
- Überprüfung der Einhaltung der Informationspflicht der Wasserbezieher
- Überprüfung der Schulungsnachweise des eingesetzten Wasserwerkspersonals
Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst
Telefon (+43 732) 77 20-140 30
Fax (+43 732) 77 20-21 40 08
E-Mail: bs.ww.post@ooe.gv.at