Sie haben Fragen rund um die Gründung einer Wassergenossenschaft ?
Der Wassergenossenschaftliche Bau- und Servicedienst berät und unterstützt Sie dabei!
Kontakt: bs.ww.post@ooe.gv.at oder 0732/7720-14030
Wassergenossenschaften können zu unterschiedlichsten wasserwirtschaftlichen Zwecken gegründet werden, z.B. für
Dort wo Lösungen Einzelner schwierig oder sehr teuer sind, ist es sinnvoll, gemeinschaftlich organisiert ein Ziel zu erreichen.
Wassergenossenschaften (nach §§ 73 – 86 des Wasserrechtsgesetzes) haben sich in Österreich, besonders auch in Oberösterreich über Jahrzehnte erfolgreich bewiesen und über 30 Neugründungen jährlich zeigen, dass das auch eine gute Zukunft hat. In Oberösterreich gibt es an die 2000, in Österreich ca. 6000 Wassergenossenschaften.
Zur Bildung einer Wassergenossenschaft sind mindestens drei Beteiligte (Eigentümer einer Liegenschaft bzw. Anlage) erforderlich, die sich zur Erreichung eines wasserwirtschaftlichen Zwecks zusammenschließen (siehe § 73 WRG).
Sie haben Fragen rund um die Gründung einer Wassergenossenschaft ?
Der Wassergenossenschaftliche Bau- und Servicedienst berät und unterstützt Sie dabei!
Kontakt: bs.ww.post@ooe.gv.at oder 0732/7720-14030
Das sind die "Spielregeln" einer Genossenschaft.
Satzungen sind nach dem Wasserrechtsgesetz der detaillierte Rahmen der Organisation. Die Mindestvorraussetzungen sind in § 77 WRG festgelegt.
In der Formulierung ist die Wassergenossenschaft innerhalb des gesetzlichen Rahmens relativ frei. Die Wasserrechtsbehörde als Aufsichtsbehörde prüft die Satzungen bei der erstmaligen Erlassung sowie bei jeder Änderung auf Gesetzeskonformität.
Wir empfehlen die Verwendung der von OÖ WASSER erstellten Mustersatzungen, die sich in jahrzehntelanger Entwicklung bewährt haben.
Zusätzlich sind Rechnungsprüfer zu bestellen.
Jede Genossenschaft bestellt Rechnungsprüfer, die die Finanzengebahrung der Genossenschaft überwachen. Sie müssen nicht unbedingt ein Mitglied der Genossenschaft sein.
Im Falle von finanziellen Fragen, Ungereimtheiten oder Malversationen bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Raiffeisenverband Oberösterreich Unterstützung an!
Raiffeisenverband OÖ, Starhembergstraße 49, 4021 Linz
Kontakt: www.rvooe.at Telefon: 0732/669201
Öffentliche Wasserversorgungsanlagen müssen mindestens alle fünf Jahre eine Fremdüberprüfung beauftragen (§ 134 des WRG).
Der Wassergenossenschaftliche Bau- und Servicedienst kann über Anforderung diese Fremdüberprüfung für die Mitgliedergenossenschaften des Verbandes durchführen
Hier geht´s zum Leistungsantrag.pdf [336 KB]