Der OÖ WASSER Genossenschaftsverband (kurz OÖ WASSER) vermittelt Waren und Dienstleistungen ohne Zwischenhandel zu den AGB der Lieferfirmen.
Für Schäden, Lieferverzögerungen und Verrechnungsprobleme mit den Lieferanten haftet OÖ WASSER nicht, ist aber gerne bereit, zwischen Käufer und Lieferant zu vermitteln.
Für Dienstleistungen durch OÖ WASSER gelten die jeweils akutell gültigen Stundensätze, Pauschalen und Fördersätze, die durch den Vorstand und Aufsichtsrat von OÖ WASSER beschlossen wurden. Einige Waren werden aus wirtschaftlichen Gründen für den Käufer durch OÖ WASSER angekauft und ohne Gewinn an unsere Käufer weiterverkauft.
Die Lieferfrist beginnt am Tag, an dem Übereinstimmung über die Bereitsstellung zwischen dem Besteller und dem Lieferanten schriftlich vorliegt. Die Einhaltung von zugesagten Lieferfristen setzt technische Klärung in allen Einzelheiten voraus. Durch bestimmte Umstände (wie Betriebsurlaub der Lieferanten,...) können übliche Lieferfristen überschritten werden. OÖ WASSER bekannte Lieferverzögerungen werden dem Besteller umgehend mitgeteilt. Im Falle von Lieferverzögerungen über 4 Wochen besteht für den Besteller ein Rücktrittsrecht von der Bestellung (ausgenommen Sonderanfertigungen)
Es gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlung kann ausnahmslos durch Bank-Überweisung erfolgen.
Einsprüche gegen Rechnungsinhalt bzw. Rechnungshöhe sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zulässig. Ausständige Zahlungen werden nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz gehandhabt. Skontoabzüge sind unzulässig. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. OÖ WASSER behält sich den Zuschlag von Mahn- und Verzugszuschlägen vor.
Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit über den Transport keine Vereinbarungen getroffen wurden, bestimmt OÖ WASSER den Transportweg und das Transportmittel nach bestem Ermessen. Lieferungen an genannte Ersatzadressen gelten als zugestellt. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abzunehmen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz
Mitglieder-Wassergenossenschaften deren Mitgliedsbeiträge an OÖ WASSER ausständig sind, haben keinen Anspruch auf angebotene Leistungen und Förderungen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stand: Jänner 2020