Die Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz spricht von Personal zur Aufrechterhaltung von kritischen Infrastrukturen und sonstigem Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens. Darunter können auch Mitarbeitende von Wasserversorgern verstanden werden. (Stand 12.11.2020)