Entwässerungsanlagen (auch Dränagen oder Drainage) waren und sind noch immer für die Besitzfestigung einer bäuerlichen Landwirtschaft und als Ersatz für Flächenverluste notwendig. Heute ist nicht der Neubau der Anlagen, sondern die Erhaltung der Funktionsfähigkeit über die Besitzgrenzen hinweg die wesentlichste Aufgabe.
Die Mitglieder sind Eigentümer und Betreiber einer Entwässerungsgenossenschaft. Eine solche Wassergenossenschaft ist im Wasserrechtsgesetz geregelt und genießt den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird auf freiwilliger Basis gegründet und mit einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt.
Diese Organisationsform ermöglicht und sichert eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln.