Zur Zeit gibt es viel Möglichkeiten eine Förderung für PV-Anlagen zu erlangen. Folgende Anlaufstellen bieten sich für Wassergenossenschaften an:
Die Fördersätze berechnen sich jährlich aus der Investitionskraft der einzelnen Gemeinden.
Gegenstand der Förderung:
Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen; dazu zählen insbesondere a) Einrichtungen zur Erzeugung oder Nutzung von Energie oder Wärme aus erneuerbaren Quellen im Ausmaß des Eigenbedarfes auf Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung oder Schlammbehandlung (z. B. Faulgasanlagen, Trinkwasserkraftwerke, Photovoltaik-Anlagen) auf Grundlage eines Energiekonzeptes für die gesamte Anlage;
Mehr unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/landesfoerderungsrichtlinien.htm
Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen und damit in Zusammenhang gleichzeitig errichteter neuer Stromspeicher im Kalenderjahr 2023.
Nützliche Links:
Leitfaden zur Antragstellung
https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/investitionsfoerderung/2022_03_22_-_IVZ_PV_Speicher-EAG-Leitfaden_Ticketsystem_2022.pdf
Interessensverband Photovoltaik Austria
https://pvaustria.at/eag-investzuschuss/
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.
Was wird gefördert?
Neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen
Nützliche Links:
Homepage Förderstelle
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/stromspeicher-anlagen-2023/unterkategorie-solarenergie
Leitfaden (PDF)
https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_Stromspeicher_2023.pdf
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für die Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung in Insellage werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Nützliche Links:
Homepage Förderstelle
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/stromerzeugung-in-insellage
Informationsblatt (PDF) https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Stromerzeugung_in_Insellage_auf_Basis_erneuerbarer_Energietraeger/ufi_standardfall_infoblatt_stromprod.pdf