Fremd­überwachung von Wasser­versorgungs­anlagen

Gemäß §134 Wasserrechtsgesetz muss bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen alle fünf Jahre eine Fremdüberwachung durchgeführt werden. Ein Prüfbericht dieser Fremdüberwachung muss unaufgefordert durch den Betreiber an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, übermittelt werden.

Wer darf diese Fremdüberwachung durchführen?

  • Zivilingenieure für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
  • Untersuchungsinstitute für Trinkwasseruntersuchungen gem. §§ 65, 72 bzw. 73 LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)
  • Sachverständige für Wasserversorgungsanlagen
  • Mitarbeiter des Wassergenossenschaftlichen Bau- und Servicdienstes für seine Mitglieder
  • Dachverbände für deren Mitglieder

In Oberösterreich erfolgt die Prüfung und Anerkennung der Berichte durch die Sachverständigen der Abteilung Wasserwirtschaft.

Was wird überprüft?

Überprüft wird die Eigenkontrolle der Wasserversorgungsanlage und die Einhaltung der behördlichen Auflagen aus den Wasserrechtsbescheiden.
 
Dies erfolgt durch:
 
  • Überprüfung des baulichen und technischen Zustandes der Anlagenteile
  • Einhaltung der behördlichen Bescheidauflagen (z.B. Konsensmenge, Schutzgebietsvorschriften,...)
  • Überprüfung der Betriebs- und Wartungshandbücher
  • Begutachtung der vorgelegten Wasseruntersuchungsbefunde
  • Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser (mikrobiologischer, physikalischer und chemischer Parameter) und der Untersuchungsintervalle
  • Beobachtung von Veränderungen der Wasserbeschaffenheit
  • Begutachtung der Bestandspläne
  • Überprüfung der Betriebsberichte
  • Überprüfung der Stammdatenblätter und Bescheidsammlung
  • Überprüfung der Einhaltung der Informationspflicht der Wasserbezieher
  • Überprüfung der Schulungsnachweise des eingesetzten Wasserwerkspersonals

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst

Telefon (+43 732) 77 20-140 30

Fax (+43 732) 77 20-21 40 08

E-Mail: bs.ww.post@ooe.gv.at