Durch das Umweltförderungsgesetz 1993 musste in allen oö. Gemeinden ein Entsorgungskonzept erarbeitet und behördlich genehmigt werden. Darin wurden so genannte "Gelbe Linien" festgelegt, die für die Bereitstellung von öffentlichen Fördermitteln maßgeblich sind. In den Entsorgungskonzepten ist für alle Siedlungsbereiche einer Gemeinde festgelegt, welche Entsorgungsart vorgesehen ist.
Anschlussgrad an die öffentlichen Abwasserentsorgung Stand 2012: