Spühbewässerung auf Feld

Die Entwässerungs­genossen­schaft

Zuverlässig - langlebig - bestens geplant

Entwässerungs­anlagen (auch Dränagen oder Drainage) waren und sind noch immer für die Besitz­festigung einer bäuerlichen Land­wirtschaft und als Ersatz für Flächen­verluste notwendig. Heute ist nicht der Neubau der Anlagen, sondern die Erhaltung der Funktions­fähigkeit über die Besitz­grenzen hinweg die wesentlichste Aufgabe.

Die Mitglieder sind Eigen­tümer und Betreiber einer Entwässerungs­genossen­schaft. Eine solche Wasser­genossen­schaft ist im Wasser­rechts­gesetz geregelt und genießt den Rechts­status einer Körper­schaft öffentlichen Rechts. Sie wird auf freiwilliger Basis gegründet und mit einem Bescheid der Wasser­rechts­behörde genehmigt.

Diese Organisations­form ermöglicht und sichert eigen­verantwortliches und selbst­bestimmtes Handeln.

Die Bewässerungs­genossenschaft

sicher - konstant - bestens versorgt

In Gebieten mit intensiver Boden­nutzung (z.B. Eferdinger Becken) kann zur Erzeugung von Gemüse und diversen Feldfrüchten eine ständige bzw. temporäre Bewässerung der Felder notwendig sein. Land­wirte schließen sich deshalb zusammen um gemeinsam kosten­günstige Brunnen­anlagen zu errichten und ein Verteiler­system für eine Nutzwasser­verteilung aufzubauen und betriebs­fähig zu erhalten. 
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