Eigenüberwachung von Wasser­versorgungs­anlagen

bestehend aus:

  • periodischen Wasseruntersuchungen
  • Dokumentation der Betriebs- und Wartungsdaten gemäß W85
  • Schulung von Personal zur Betreuung (Errichtung, Wartung, Instandhaltung) von Trinkwasserversorgungsanlagen

Die Einhaltung dieser Eigenüberwachung wird durch die Fremdüberwachung alle fünf Jahre gemäß Wasserrechtsgesetz kontrolliert.

Gesetzliche Verpflichtung für die Eigen­überwachung in der Trinkwasser­versorgung

Das "Prinzip der Eigenverantwortung" muss durch umfassende Eigenkontrolle gewährleistet sein.
 
"... hat jeder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage seine Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintan gehalten wird."
 
Dieser Teil des § 5 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung regelt die technische Überwachung einer Wasserversorgungsanlage nach den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

ÖNORM B 2539

Gemäß ÖNORM B 2539 sind öffentliche Wasserversorgungsunternehmen (kommunale Gemeindewasserversorgungen, Wasserverbände, Wassergenossenschaften,...) zu umfangreichen Kontrollen und Inspektionen verpflichtet.

Betriebs- und Wartungs­dokumentation

Gemäß § 5 der Trinkwasserverordnung ("Eigenkontrolle") und ÖNORM B 2539 sind Aufzeichnungen im Betriebshandbuch zu führen (insbesondere über Wartungsarbeiten und Schulungen der für die Instandhaltung und Wartung eingesetzten Personen oder gegebenenfalls Nachweise über die Tätigkeiten einschlägiger konzessionierter Betriebe).
Diese Aufzeichnungen sind jedenfalls fünf Jahre aufzubewahren und jederzeit auf Verlangen der Trinkwasseraufsicht vorzuweisen.

Richtlinien zur Erstellung eines Betriebs- und Wartungsbuches

  • ÖVGW-Richtlinie W 85 "Betriebs- und Wartungshandbuch für Wasserversorgungsunternehmen"
  • ÖVGW-Richtlinie W 54 "Überwachung zentraler Trinkwasserversorgungsanlagen"
  • ÖVGW-Richtlinie W 59 (= ÖNORM B 2539) "Technische Überwachung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen"
  • ÖVGW-Richtlinie W 60 "Leitfaden für die technische Überwachung" (zu bestellen unter www.ovgw.at)

 

Wenn ein Betreiber einer Wasserversorgungsanlage seine Betriebs- und Wartungsaufzeichnungen gemäß der ÖVGW Richtlinie W 85 bzw. gemäß der OÖ WASSER-Vorlage Betriebs-und_Wartungsbuch_RL_W85 führt, erfüllt er die Anforderungen bezüglich der Dokumentationspflicht der Eigenkontrolle nach den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung.