Kleinklär­anlagen

Allgemeines

Unter Kleinkläranlagen versteht man Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 50 Einwohnergleichwerten.
 
Bezüglich der Betriebssicherheit und Wartung sind Kleinkläranlagen sicherlich empfindlicher als größere Kläranlagen. Die zulaufenden Abwassermengen schwanken sehr stark in ihrer Menge und organischen Belastung.
 
Auch bei der Entsorgung des Klärschlammes sind rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Bodenschutzgesetz) zu beachten. In der Regel wird die Abgabe des Klärschlammes an befugte Unternehmen bzw. an für die Übernahme ausgestattete kommunale Kläranlagen erforderlich sein. In Ausnahmefällen kann bei der Reinigung von ausschließlich häuslichem Abwasser der Klärschlamm landwirtschaftlich verwertet werden. Voraussetzungen hierfür sind u. a., dass der Klärschlamm stabilisiert ist (d.h. organische Substanzen so weit abgebaut sind, dass es zu keiner Geruchsbelästigung kommt) und ausreichend geeignete Flächen vorhanden sind.
 
Das gereinigte Abwasser wird nach Verlassen der Kleinkläranlage wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Das Ausmaß und der Ort der Ausleitung sind von den wasserwirtschaftlichen Verhältnissen bzw. den rechtlichen Vorgaben abhängig. Nicht zuletzt aus diesem Grund bedürfen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen einer wasserrechtlichen Bewilligung.

Aufbau

In der Regel besteht eine Kleinkläranlage aus:
 
  • einer mechanischen Vorreinigung,
  • einer biologischen Reinigung,
  • einer Nachreinigung (Nachklärbecken) und
  • der Schlammbehandlung
 
Häufig sind auch Schönungsteiche Bestandteil von Kleinkläranlagen.