Neue Entschädigungsrichtsätze für Kanal- und Wasserleitungsdienstbarkeiten
Die Landwirtschaftskammer OÖ hat uns die valorisierten Entschädigungssätze für Kanal- und Wasserleitungsdienstbarkeiten zur Kenntnis gebracht.
Diese wurden 1981 erstmalig zwischen dem Oö. Gemeindebund und der Landwirtschaftskammer OÖ als Empfehlungen für Entschädigungsrichtsätze für Kanaldienstbarkeiten und die durch Kontrollschächte bedingten Wirtschaftserschwernisse erarbeitet. Weiters wurde in diesem Jahr
mit dem Wasserverband „Fernwasserversorgung Mühlviertel“ ein Entschädigungsübereinkommen aus Anlass der Verlegung, des Betriebes und der Instandhaltung von Wasserleitungen geschlossen. Diese beiden Vereinbarungen sind eine Grundlage, die in Oberösterreich für Entschädigungen mit hoher Akzeptanz verwendet wird.
Aufgrund der Indexsteigerung werden diese Richtsätze in aufgewerteter Form wieder neu aufgelegt. Die genannten Entschädigungsbeträge (Kanal, Wasserleitung) werden ab November 2023 nach dem VPI (1976 = 100) wertgesichert; Schwankungen von plus-minus 5% bleiben unberücksichtigt.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer OÖ bzw. an OÖ WASSER.
Richtlinie Kanal- und Wasserleitungsdienstbarkeiten_2026.pdf [95 KB]