Hilfspaket zur Datenschutz Grundverordnung
"Hilfspaket" zur Datenschutz-Grundverordnung
Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat OÖ WASSER mit der OÖ. Gemdat und unter Mitarbeit von Wassergenossenschaften (WG) ein Paket erstellt:
- Formblatt zur Pflichtmeldung an die Datenschutzbehörde (per Mail bis 25.5.2018)
- die fünf wesentlichen möglichen Abläufe in einer Wassergenossenschaft (= Verarbeitungsverzeichnis)
- Musterantwortschreiben bei Anfragen
- Maßnahmenkatalog bzw. Checkliste zur technischen und organisatorischen Umsetzung
Der grundsätzliche Aufbau der Unterlagen entspricht dem der Gemeinden, der Umfang wurde aber auf das für Wassergenossenschaften notwendige Minimum reduziert.
Was haben die Verantwortlichen der Wassergenossenschaften bis 25. 5. 2018 zu tun?
1. Festlegung eines(r) Datenschutzbeauftragten (DSBA) - Meldung an die Behörde:
Das kann der Obmann, die Obfrau, ein Mitglied des Ausschusses der WG oder eine andere Person sein.
Mit dem senden des unterschriebenen Datenblattes an die Datenschutzbehörde kann in einfacher Weise auch die Meldepflicht erfüllt werden. Zu beachten ist, dass DSBA weisungsfrei und unabhängig bei den allfälligen Datenfragen sind.
Sie finden das Formular in der Beilage.
Dieses ist zu senden an:
Datenschutzbehörde Wien, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Praxistipp:
Es macht unseres Erachtens Sinn, dass bei kleinen Wassergenossenschaften das auch der Obmann/die Obfrau macht, muss es aber nicht. Bei größeren Wassergenossenschaften könnte diese Aufgabe z.B. ein Mitglied des Ausschusses übernehmen.
2. Verarbeitungsverzeichnis
Bei den 5 Prozessen für Wassergenossenschaften ist alles Erforderliche in den Abläufen vorausgefüllt. Die Wassergenossenschaften haben den Namen der Wassergenossenschaft auf der Titelseite und die Namen der Verantwortlichen (Obmann/-frau) und des DSBA auf den Seiten 6, 9, 10, 13, 16, 19, und 22 auszufüllen. Diese Version 1 verbleibt als wichtiges Dokument bei der WG, sowie allfällige spätere adaptiere Versionen.
Wir stellen Ihnen dieses Dokument zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung.
3. Pflichtauskunft bei Anfragen
Auf Anfrage des Betroffenen sind Sie verpflichtet einmal jährlich kostenlos Auskunft zu erteilen.
Sie finden dazu in unseren Downloads rechtlich abgestimmte Musterbriefe für Anfragen, die dann bei Bedarf verwendet werden können. Bei einer Anfrage ist auch empfehlenswert OÖ WASSER unter ooewasser@ooe.gv.at zu verständigen.
4. Maßnahmenkatalog (für WG’s mit eigenem Server) bzw Checkliste (für kleine WG’s)
Als Hilfestellung für die Umsetzung bieten wir einen Maßnahmenkatalog und eine Checkliste an.
Wir stellen Ihnen dieses Dokument zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung.
Diese beigefügten Dokumente befinden sich auch auf der OÖ WASSER Homepage www.ooewasser.at. Die Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQ’s.
Bei Fragen stehen die Gebietsbetreuer und OÖ WASSER zur Verfügung.
Falls erforderlich, kann man auch per Mail an ooewasser@ooe.gv.at Interesse an einem Infoabend bekunden. Wenn eine größere Anzahl von WGs das will, werden wir einen organisieren.