Existenzbedrohende Kostenfalle abgewehrt
„Beispielsweise sind im Entwurf noch zwingende Untersuchungen auf Mikroplastik im Grundwasser vorgesehen. Und auch bei den vorgesehenen Grenzwerten für gewisse Substanzen steuert die Europäische Union in Richtung Überregulierung“, erklärt Hofrat Dipl.-Ing. Wolfgang Aichlseder (Geschäftsführer OÖ. WASSER). Grenzwerte für B-Östradiol, Bisphenol A und Nonylphenol etwa habe haben keine Begründung im Gesundheitsschutz. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt eine Untersuchung nur bei Wasserorganismen. Die Stoffgruppe der Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen PFAs ist praktisch überall vorhanden und auch im Regen messbar. Es gibt von dieser Stoffgruppe mehrere tausend verschiedene Verbindungen, aber nur einige wenige, die sinnvoller Weise kontrolliert werden sollten. Diese bei uns verbotenen Stoffe müssten taxativ aufgezählt werden. "Die EU würde uns mit der neuen Trinkwasserrichtlinie also Lösungen für Probleme anbieten, die wir in Österreich nicht haben“, so Aichlseder.
Europäische Allianz geschmiedet
Während es in diesem Bereich noch „offene Baustellen“ gibt, konnte eine existenzbedrohende Kostenfalle bereits abgewehrt werden. „Im EU-Parlament haben wir als kleine Wasserversorger erreicht, dass die Probenahme-Häufigkeit bleibt wie sie ist“, sagt Aichlseder. Vorgesehen war, dass auch kleine Genossenschaften, die nur wenige Haushalte versorgen, ebenso hohe Probenintervalle einhalten wie ein Wasserwerk mit mehr als 100.000 Kunden. „Das hätte für viele Haushalte höhere Kosten von mehreren hundert Euro im Jahr bedeutet. Also mussten wir gegensteuern“, sagt Aichlseder. Er hat daher ähnlich organisierte Wasserversorger in Europa zu einer Konferenz an der Wiener Universität für Bodenkultur geladen und mit Mitstreitern aus Irland, Dänemark, Spanien, Bayern und Italien eine Allianz geschmiedet. „Bei dieser Konferenz haben wir eine gemeinsame Position erarbeitet und bei den jeweiligen Länder-Abgeordneten im EU-Parlament deponiert“, erklärt der OÖ. WASSER-Geschäftsführer und erwähnt dankend auch die fachliche Unterstützung durch die BOKU mit Dr. Reinhard Perfler und seinem Expertenteam sowie die Lobbyingspezialisten von ÖVGW und Eureau.
Einer der Adressaten in Straßburg war der österreichische Eu-Abgeordnete Lukas Mandl (VP). Er traf sich vergangenen Sommer mit oö. Branchenvertretern in Gramastetten, um den Entwurf für die Richtlinie zu diskutieren - Details dazu finden Sie hier.
Mandl war auch Hauptreferent beim „Infotag Trinkwasser OÖ“, der heuer am 6. November stattgefunden hat. Dort lobte Mandl das Engagement und die Aktivitäten der heimischen Wasserversorger und sprach von einer „äußerst produktiven Zusammenarbeit“ in den vergangenen Monaten. Auch er ortete im Entwurf für die Richtlinie etliche Überregulierungen und verstärkte seine Arbeit daran. Sein Marschroute: „Wo es schon heute erstklassiges Trinkwasser gibt, darf es nicht zu unnötig teurer Bürokratie kommen. Deshalb hat sich die ÖVP im Europaparlament gegen den vorliegenden Entwurf und damit teureres Trinkwasser in Österreich ausgesprochen“, so Mandl. Denn auch er sieht noch weiteren Handlungsbedarf.„Ohne Verbesserung des Entwurfes müssten aufgrund neuer Grenzwerte, wie sie nicht einmal von der Welt-Gesundheitsorganisation WHO verlangt werden, weitere teure Aufbereitungsanlagen errichtet werden. Auch das würde die heimischen Haushalte belasten. In diesem Bereich brauchen wir noch Nachbesserungen. Ich teile aber selbstverständlich das Ziel sauberen Wassers in weniger gut entwickelten Teilen Europas. Das darf aber nicht auf Kosten der Wasser-Abnehmer in Österreich gehen“, schließt Mandl.
Bisheriges ERGEBNIS:
Es stehen die erreichten Änderungen im europäischen Parlament fest. Wichtiges wurde erreicht. Ausstehende Änderungen sind noch, ob Parameterwertüberschreitungen, weil nicht gesundheitsgefährdend, mit Ausnahmegenehmigungen wieder möglich sind, die Adaptierung einiger mikrobiologischer und chemischer Parameter nach den Regeln und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie die Anpassung des Untersuchungsumfanges und der Häufigkeiten auf Basis eines Risikomanagements.
Die Änderungsvorschläge des Europäischen Rates sind noch in Diskussion.
Schließlich wird im TRILOG zwischen dem Parlamentsvorschlag, dem Kommissionsvorschlag und dem Ratsvorschlag eine Abstimmung erfolgen.
Wie also die endgültige Fassung der Trinkwasserrichtlinie aussehen und wann sie fertig sein wird, ist offen.