Covid-19 Senkung der Mehrwertsteuer
Für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 wurde vom Nationalrat in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung, Kultur sowie Publikationen eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 5 Prozent beschlossen. Gemäß § 28 Abs 52 sind unter anderem Umsätze inkludiert, für die eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe nach § 111 GeWO notwendig ist (Z1 lit a) sowie Beherbergungsleistungen (Z1 lit b ff). Die Lieferung von Trinkwasser ist von der befristeten Reduktion nicht betroffen.