Coronavirus/COVID-19 - Aktuelle Information Land OÖ für Wasserversorger
CORONOVIRUS-PANDEMIE (COVID-19) – HINWEISE FÜR BETREIBER VON TRINKWASSERVERSORGUNGSANLAGEN
Die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stellt auch die öffentlichen Dienstleistungen vor große Herausforderungen.
Die Wasserversorgung zählt zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Maßnahmen in diesem Bereich dienen unmittelbar dem Schutz der Bevölkerung vor zusätzlichen gesundheitlichen Risiken. Im Zusammenhang mit den in Österreich festgelegten Covid-19-Maßnahmen gelten Wasserversorgungsanlagen als systemrelevante Unternehmen. Ebenso gelten Tätigkeiten zur Analyse und Überprüfung der Sicherheit von Lebensmitteln inklusive Trinkwasser als systemrelevant. Die Strukturen und Funktionen in diesen Bereichen müssen daher jedenfalls aufrechterhalten werden. Bitte beachten Sie aber, dass die gesetzlichen Anforderungen der Bundesregierung eingehalten werden.
Zur bestmöglichen Gewährleistung der Wasserversorgung sind daher vorsorglich folgende Maßnahmen zu beachten
- Tätigkeiten, die für das Aufrechterhalten des Anlagenbetriebs und für die hygienische Sicherheit des Trinkwassers nicht unbedingt erforderlich sind (wie z.B. Zählerablesung bzw. –tausch, Sitzungen, ...), auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
- Kontakte im Betrieb (und auch im Privaten) auf das unbedingt notwendige Maß reduzieren und die allgemeinen Verhaltensregeln einhalten:
- Wenn möglich, sollte das Personal auch von zuhause aus arbeiten können. Die Betreuung der Wasserversorgungsanlage soll - soweit möglich - über eine vorhandene Fernwirkanlage sichergestellt werden.
- Das Personal sollte sich in der Wasserversorgungsanlage, im Bauhof oder im Gemeindeamt, in getrennten Räumen aufhalten.
- Die Pausenräume sollten nicht zeitgleich besucht und gut gelüftet werden.
- Die Arbeitsplätze und Pausenräume sollten regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert werden.
- Auch die Möglichkeit, das Personal in getrennte Arbeitsgruppen bzw. „Schichtbetrieb“ einzuteilen, sollte angedacht werden (persönliche Kontakte bei Dienstübergaben vermeiden). Die Kommunikation zwischen diesen Arbeitsgruppen sollte am besten telefonisch abgewickelt werden.
- Erforderliche Fahrten zu den Anlagenteilen sollten am besten alleine durchgeführt werden. Ausgenommen sind hier z.B. Einstiege in Schächte unter Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Untersuchungen des Trinkwasser im Rahmen der Eigenkontrolle: Die routinemäßig durchzuführenden Probenentnahmen für die vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen sollten wieder nach Möglichkeit weitergeführt werden. In Gebäuden festgelegte Probenahmestellen, z. B. Privathaushalte, Kindergärten, Pflegeheime o.ä. können vorübergehend an andere, leichter zugängliche Stellen verlegt werden. Diese Abweichungen sind zu dokumentieren und der Trinkwasseraufsicht beim Amt der Oö. Landesregierung mitzuteilen. Unaufschiebbare Kontrolluntersuchungen (z.B. bei begründetem Verdacht auf hygienische Beeinträchtigungen) sind jedenfalls umgehend zu veranlassen.
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
- Mehrmals tägliches Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
- Bedecken von Mund und Nase mit einem Taschentuch beim Husten oder Niesen,
- Abstandhalten zu anderen Personen (mindestens 1 m); Verwenden von Mund- und Nasenschutz entsprechend den Vorgaben der Bunderegierung
- Vermeiden von direktem Kontakt zu kranken Menschen Vorausplanung Notbetrieb:
Vorausplanung Notbetrieb:
Durch Quarantäne oder Infektion von Betriebspersonal kann es zu personellen Engpässen bis zu einem kompletten Personalausfall kommen. Außerdem können aufgrund von Lieferschwierigkeiten Engpässe bei notwendigen Betriebsmitteln auftreten. Um im Bedarfsfall darauf richtig reagieren zu können, sollten rechtzeitig folgende Punkte vorbereitet werden:
- Störungsvorsorge (Alarm- und Benachrichtigungsplan) beachten bzw. aktualisieren
- Welche Aufgaben sind auch im Notbetrieb unbedingt zu leisten?
- Welche Betriebsmittel sind für den Anlagenbetrieb unbedingt erforderlich und sind ausreichend Reserven vorhanden (Stoffe zur Wasseraufbereitung, UV-Ersatzstrahler)?
- Welche Funktionen können über die Fernwartung gesichert werden?
- Welche Funktionen können nicht online über ein Leitsystem beobachtet bzw. gesteuert werden und sind daher vor Ort (regelmäßig) zu erheben
- Wer kann bei Personalausfall unterstützen und könnte Betriebspersonal vertreten (innerhalb der Gemeinde, benachbarte Wasserversorger, einschlägige Dienstleistungsbetriebe)?
- Vorbereitung einer vereinfachten Betriebsanleitung für Aushilfspersonal (stichwortartige Betriebsanweisung, Funktionsschema Anlagentechnik / Leittechnik, Adressen, Beschreibung von Zufahrtswegen, Ortsnetzpläne inkl. Sonderbauwerken, etc.)
- Zutritt zu gesicherten Bauwerken (Schlüssel, Zugangscode, Ansprechpartner)
- Welche Kommunikationswege stehen bei eingeschränkter Mobilität zur Verfügung?
- Name und Erreichbarkeit (Telefon, Handy, E-Mail) von wichtigen Ansprechpartnern
- Firmenliste für Gebrechensbehebung und erforderliche Betriebsmittel (Installateur, Elektriker, Lieferfirmen, …)
Hinweise zur Übertragung:
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Coronavirus nach derzeitigem Wissensstand nicht über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser verbreitet. Eine gesonderte Wasserbevorratung ist deshalb nicht erforderlich. Das Leitungswasser kann somit ohne Bedenken konsumiert werden.
Ansprechpersonen beim Amt der Oö. Landesregierung zur Individualberatung
- Für Wassergenossenschaften:
Abteilung Wasserwirtschaft, Beratungsstelle OÖ Wasser
Telefonnummer: 0732-7720-14030, E-Mail: bw.ww.post@ooe.gv.at - Für kommunale Wasserversorgungsanlagen:
Abteilung Wasserwirtschaft, Gruppe Trinkwasser und Abwasser
Telefonnummer: 0732-7720-12482, E-Mail: ta.ww.post@ooe.gv.at
Dieses Informationsblatt sowie weiter Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auch im Internet unter www.land-oberoesterreich.gv.at >Themen > Umwelt und Natur > Wasser > Trinkwasser