Aktuelles zur DSGVO
Im Prinzip sind die Auswirkungen für die Wassergenossenschaften gering, da ja die verwendeten Daten wenig kritisch und außerdem gesetzlich erforderlich sind.
Die DSGVO ist immer wieder im Munde und muss auch manchmal für überschießende Auskunftsverweigerungen herhalten. Ein Beispiel war jüngst die Verweigerung einer Gemeinde über die Auskunft von Adressaten mit Kleinkindern. Diese wäre jedoch für den Wasserversorger für eine gesetzlich verpflichtende Warnung erforderlich gewesen.
Wichtiger Grundsatz:
Unter Datenweitergabe ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen. Diese ist gerechtfertigt, wenn ein Rechtfertigungsgrund im Sinne des Artikel 6 DSGVO erfüllt ist. Im angeführten Fall ist die Datenweitergabe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. DSGVO erfüllt. Das heißt: Für die Sicherstellung, dass die Warnung ankommt, besteht ein öffentliches Interesse und findet weiters auch noch sein rechtliches Erfordernis in der Trinkwasserverordnung. Die Gemeinde hat somit gemäß den Forderungen der Trinkwasserverordnung einen Rechtfertigungsgrund die personenbezogenen Daten (Namen und Kontaktdaten) mitzuteilen.
Die DSGVO ist immer wieder im Munde und muss auch manchmal für überschießende Auskunftsverweigerungen herhalten. Ein Beispiel war jüngst die Verweigerung einer Gemeinde über die Auskunft von Adressaten mit Kleinkindern. Diese wäre jedoch für den Wasserversorger für eine gesetzlich verpflichtende Warnung erforderlich gewesen.
Wichtiger Grundsatz:
Unter Datenweitergabe ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen. Diese ist gerechtfertigt, wenn ein Rechtfertigungsgrund im Sinne des Artikel 6 DSGVO erfüllt ist. Im angeführten Fall ist die Datenweitergabe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit. DSGVO erfüllt. Das heißt: Für die Sicherstellung, dass die Warnung ankommt, besteht ein öffentliches Interesse und findet weiters auch noch sein rechtliches Erfordernis in der Trinkwasserverordnung. Die Gemeinde hat somit gemäß den Forderungen der Trinkwasserverordnung einen Rechtfertigungsgrund die personenbezogenen Daten (Namen und Kontaktdaten) mitzuteilen.