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Die Wasserversorgungsgenossenschaft

Klar – frisch – sauber – bestens kontrolliert ...

..., so wünschen sich die KonsumentInnen unser Trinkwasser.

 

Eine Wassergenossenschaft gewährleistet diese Anliegen. Ziel einer Wassergenossenschaft ist die Entwicklung und Sicherung einer ausreichenden, kostengünstigen und qualitativ hochwertigen  Wasserversorgung.

 

Die Mitgliedern einer Wassergenossenschaft sind  Eigentümer, Betreiber und Nutznießer einer Wasserversorgungsanlage. Eine  Wassergenossenschaft ist im Wasserrechtsgesetz geregelt und genießt den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird auf freiwilliger Basis gegründet und mit einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt.

 

Diese Organisationsform ermöglicht und sichert eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln.

 

Für alle Fragen rund um die Gründung einer Wassergenossenschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail an OÖ WASSER!