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Was sagt mein Trinkwasserbefund
Allgemeines
Trinkwasser darf auch bei lebenslangem Genuss die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet.
Wasservorkommen müssen in bestmöglicher Weise vor jeglicher Beeinträchtigung geschützt werden.
Trinkwasser muss mindestens den Anforderungen der Trinkwasserverordnung bzw. des Lebensmittelgesetzes (Codex-Kapitel B1 "Trinkwasser") entsprechen.
Trinkwasserverordnung 2001 [66 kB]
TW-Verordnung Novellierung 6.7.2006 [82 kB]
Lebensmittelcodex B1 TW 2007 [326 kB]
Lebensmittelsicherungs- u. Verbraucherschutzgesetz [302 kB]
Hinweis: Der Befund einer einmaligen Trinkwasseruntersuchung stellt nur eine Momentaufnahme der Wasserqualität zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und bedeutet damit nicht, dass die festgestellte Trinkwasserqualität sich nicht ändern kann.
Deshalb ist Wasser, welches in Verkehr gebracht wird, mindestens 1 mal jährlich untersuchen zu lassen.
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durchschnittlicher Wasserverbrauch |
Routinemäßige Kontrolle |
Volluntersuchung |
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bis 10 m³/Tag |
- |
1 (reduzierter Umfang) |
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10 bis 100 m³/Tag |
1 |
1 (reduzierter Umfang) |
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100 bis 1.000 m³/Tag |
4 |
1 |
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1.000 bis 10.000 m³/Tag |
4 + 3 pro 1.000 m³/Tag |
1 + 1 pro 3.300 m³/Tag |
Der reduzierte Untersuchungsumfang der Volluntersuchung bei Anlagen bis 100 m³/d entspricht der früheren Standarduntersuchung. Ab 100 m³/d ist eine jährliche Volluntersuchung erforderlich.
Untersuchungshäufigkeiten CODEX [51 kB]
Bewertungsgrundlagen
Grundlagen für die Bewertung der Qualität des Trinkwassers ist die Trinkwasserverordnung TWV 304/2001, "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (bzw. die Novellierung 2006). Ein Befund soll ein Gesamtbild des Trinkwassers geben. Daher gibt es auch unterschiedliche Untersuchungsumfänge von einfachen chemischen, physikalischen und bakteriologischen Parametern bis zur sogenannten Volluntersuchung die noch durch zusätzliche Untersuchungen auf Pestizide, Schwermetalle usw. ergänzt werden kann. Zusätzlich zu einer Standarduntersuchung sollen jene Stoffe untersucht werden, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie im Trinkwasser enthalten sein könnten.
Bedeutung der Beurteilungen im Trinkwasserbefund
Für die Beurteilung von Trinkwasser ist daher neben der Betrachtung der Einzelwerte auch wichtig, das Verhältnis der untersuchten Stoffe zueinander zu bewerten und auf Stimmigkeit zu prüfen. Diese Betrachtung kann auch einen Hinweis auf allfällige Analysefehler geben. Unter dem Blickwinkel der Gesamtbetrachtung kommt dem Lokalaugenschein daher auch eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Nämlich die Betrachtung des Umfeldes in dem sich die Wassergewinnungsanlage befindet.
Genusstauglich: Es werden alle Parameterwerte eingehalten und der Lokalaugenschein zeigt keine Mängel auf.
Verkehrsfähig (bedingt genusstauglich): Diese Einstufung wird dann gemacht, wenn die Gesundheit nicht aktuell beeinträchtigt wird, es aber erhöhte Werte gibt die eine weitergehende Betrachtung verdienen. Diesen Gründen für die Erhöhung von Werten muss nachgegangen werden und eine Klärung gefunden werden. Es ist daher eine Nachkontrolle erforderlich.
Nicht verkehrsfähig (genussuntauglich): Sind Parameterwerte überschritten und besteht eine Gesundheitsgefahr entspricht das Wasser nicht den gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser und darf daher für Trinkwasserzwecke nicht verwendet werden. Das Ausmaß der Gefährdung und welche Schritte erforderlich sind, um die Trinkwasserqualität wiederherzustellen hängt in hohem Ausmaß von der Art der Gefahr ab. Ein Fachmann kann darüber Auskunft geben.
Was bedeuten die einzelnen Parameter?
Indikatorparameterwerte
Werte von Indikatorparameter stellen Konzentrationen an Inhaltsstoffen, Mikroorganismen dar, bei deren Überschreitungen die Ursache zu prüfen und festzustellen ist, ob bzw. welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Wasserqualität erforderlich sind.
Parameterwerte
Diese Werte dürfen nicht überschritten werden. Ausnahmen siehe § 8 der Trinkwasserverordnung.
Indikatorparameter (früher Richtzahl genannt)
Hier hat der Experte im Labor einen Spielraum für die Beurteilung des Wassers bei geringen Überschreitungen.
| Bezeichnung |
Wert |
Anmerkung |
| Geruch |
- |
Trinkwasser muss bekömmlich und darf nicht gesundheitsgefährdend sein. |
| Aussehen |
- |
Es muss appetitlich sein und soll daher farblos sowie geschmacklich und seiner Herkunft nach einwandfrei sein. |
| Temperatur |
25 Grad Celsius |
Die Temperatur sollte das ganze Jahr möglichst gleichbleibend sein, denn sprunghafte Änderungen sind ein Hinweis auf Eintrag von Oberflächenwasser. |
| pH-Wert |
6,5-9,5 |
pH-Wert ist ein Maß für die Konzentration an freien Wasserstoffionen und die Reaktion des Wassers. Der pH-Wert gibt einen Hinweis auf das Korrosionsverhalten des Wassers. So greift leicht saures Wasser meist verzinkte Eisenrohre, aber auch Kupfer- und Asbestzementrohre an.
| pH |
0 - 4 |
stark sauer |
| pH |
4 - 6,5 |
leicht sauer |
| pH |
6,5 - 7,5 |
neutral |
| pH |
7,5 - 9 |
leicht basisch |
| pH |
9 - 14 |
stark basisch |
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| Leitfähigkeit |
2.500 µS/cm bei 20 °C |
Ist von Art und Menge der vorhandenen Ionen abhängig und ein Maß für den Mineraliengehalt. Die Leitfähigkeitswerte schwanken in OÖ. zwischen 100 μS/cm (Mikrosiemens pro Zentimeter) bei sehr weichen Wässern und bis zu über 1000 μS/cm bei harten mineralhaltigen Wässern. |
| Chlorid (Cl) |
200 mg/l |
Normalerweise enthalten Grundwässer nur geringe Mengen an Chlorid (bis 50 mg/l). Erhöhte Chloridwerte sind ein besonderer Indikator für den Eintrag von Abwässern kommunaler und industrieller Herkunft, aber auch für den Eintrag von Straßenabwässern infolge der Salzstreuung. Bei Verwendung von Enthärtungsanlagen (Ionentauscher) können hohe Chloridwerte auftreten. |
| Sulfat (SO4) |
250 mg/l |
In unbeeinflussten Grundwässern treten Sulfatwerte im Bereich von wenigen Milligramm bis zu 50 mg/l auf. Ein erhöhter Sulfatgehalt kann geologisch bedingt sein (Gipswässer), aber auch durch Verunreinigungen von Jauche, Stallmist, Fäkalien oder Mülldeponien kommen. Wässer mit erhöhtem Sulfatgehalt können Darmstörungen (abführende Wirkung) hervorrufen und in technischer Hinsicht Beton angreifen. Überschreitungen bis zu 750 mg/l SO4 bleiben außer Betracht, sofern der dem Calcium nicht äquivalente Gehalt des Sulfates 250 mg/l nicht übersteigt. |
| Ammonium (NH4) |
0,5 mg/l |
Geogen bedingte Überschreitungen sind bis zu 5 mg/l zulässig. Ammonium ist meist nicht oder in nur sehr geringen Mengen nachweisbar. Ammonium entsteht durch Reduktionsvorgänge (Tiefenwasser bis zu 5 mg/l) bzw. ist Hinweis auf eine Verunreinigung (Jauche, Abwasser usw.). (Siehe auch "Tiefenwasser" weiter hinten!) |
| Natrium (Na) |
200 mg/l |
Natrium findet sich in allen natürlichen Wässern meist bis zu 30 mg/l und ist als unbedenklich zu beurteilen. Ein hoher Natriumgehalt spricht meist für die Versalzung aus Straßenabläufen (Auftaumittel) und hat insofern eine umwelthygienische Bedeutung. Ein hoher Natriumgehalt (bis über 150 mg/l) findet sich auch nach Wasseraufbereitungen (Ionenaustauschern). |
| Oxidierbarkeit(KMnO4) |
5 mg/l O2 |
Nach dem Indikatorprinzip lässt die Oxidierbarkeit Rückschlüsse auf organische Verschmutzungen zu. Höhere Werte treten bei Moorwässern und beim Einfluss von Oberflächenwässern auf. Ein sprunghafter Anstieg ist ernst zu nehmen. Die Ursache ist festzustellen und zu beseitigen. |
| Eisen (Fe) |
0,2 mg/l |
Eisenverbindungen sind im Allgemeinen nur in Spuren enthalten. Höhere Konzentrationen an Eisen können in Tiefenwässern auftreten. Die erhöhten Werte sind in erster Linie von technischer Bedeutung. Wäsche bekommt braune bzw. schwarze Flecken, Ablagerungen in Rohre und Armaturen. |
| Mangan (Mn) |
0,05 mg/l |
Manganverbindungen sind im Allgemeinen nur in Spuren enthalten. Höhere Konzentrationen können wie bei Eisen in Tiefenwässern auftreten. Die erhöhten Werte sind in erster Linie von technischer Bedeutung. Wäsche bekommt braune bzw. schwarze Flecken, Ablagerungen in Rohre und Armaturen. |
| Calcium (Ca) |
400 mg/l |
Calcium, ein sogenannter "Härtebildner", ist in allen natürlichen Wässern enthalten. Es wird bei der Grundwasserbildung aus dem Boden gelöst und kann als unbedenklich bezeichnet werden. Jedoch in überhöhten Konzentrationen, besonders in Verbindung mit hohem Gehalt an Sulfationen können Darmstörungen hervorgerufen werden (siehe Sulfat). |
| Magnesium (Mg) |
150 mg/l |
Magnesium, ein sogenannter "Härtebildner", ist in allen natürlichen Wässern enthalten. Es wird bei der Grundwasserbildung aus dem Boden gelöst und kann als unbedenklich bezeichnet werden. Jedoch in überhöhten Konzentrationen, besonders in Verbindung mit hohem Gehalt an Sulfationen können Darmstörungen hervorgerufen werden (siehe Sulfat). |
| Gesamthärte(Wasserhärte) |
Mindestkonzentration bei Aufbereitung: 60 mg/l Calcium oder gleichwertige Ionen (~ 8,4 ° dH) |
Ist die Summe aller Calcium- und Magnesiumionen im Wasser. Die Gesamthärte setzt sich aus der Karbonathärte (scheidet sich als Kalk ab) und der Nichtkarbonathärte (bleibt im Wasser gelöst) zusammen.
| dH° |
0 - 5 |
sehr weich |
| dH° |
5 - 10 |
weich |
| dH° |
10 - 15 |
mäßig hart |
| dH° |
15 - 20 |
mittel hart |
| dH° |
20 - 30 |
hart |
| dH° |
> 30 |
sehr hart |
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| Karbonathärte |
Mindestkonzentration bei Aufbereitungen: 30 mg/l HCO3 (≙ 1,4 ° dH) |
Die Karbonathärte ist jener Teil der Gesamthärte, der sich durch Temperaturänderungen (bis 75 Grad C) als Kalk abscheidet. |
| Phosphat (PO4) |
0,3 mg/l |
Phosphate finden sich, wenn überhaupt in sehr geringen Mengen im Wasser. Erhöhte Phosphat-Gehalte sind ein Indikator auf eine fäkale Verunreinigung (häusliche Abwässer, Jauche, usw.).
Aufbereitungstechnisch werden Phosphatverbindungen als Inhibitor (Verhinderer) zum Wasser dosiert. |
| Kalium (K) |
50 mg/l |
Kalium findet sich bis zu 5 mg/l in allen natürlichen Wässern und ist als unbedenklich zu beurteilen.
Ein erhöhter Kaliumgehalt (über 12 mg/l) ist zwar ohne gesundheitliche Relevanz, spricht aber in aller Regel für die Einleitung von Abwasser, tierischen Abfällen oder Müllkippenabläufen. |
| Tiefenwasser |
Bei Tiefenwasser ist eine Überschreitung des Ammoniumwertes bis zu 5 mg/l NH4 zulässig. |
Bei Tiefenwasser handelt es sich um Grundwasser das durch Sauerstoffmangel in tiefen Erdschichten meist in sehr langen Zeiträumen entstanden ist.
Merkmale für Tiefenwasser sind:
- geringer Sauerstoffgehalt
- geringer Nitratgehalt
- hoher Ammoniumgehalt
- geringe Mengen Nitrit möglich
- oftmals erhöhter Eisengehalt
- höhere Konzentrationen an Natrium und Kaliumverbindungen
- höherer pH-Wert
- fallweise unangenehmer Geruch
Bei Tiefenwasser ist eine Überschreitung des Ammoniumwertes bis zu 5 mg/l NH4 zulässig.
Da erhöhte Ammoniumwerte auch von Bakterien herrühren können, ist unbedingt eine bakteriologische Untersuchung durchzuführen. Durch den chemischen Befund ist nicht eindeutig festzustellen, ob es sich tatsächlich um Tiefenwasser handelt, daher kann auch zur eindeutigen Feststellung ein Geologe herangezogen werden. |
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Keimzahl (KBE) |
22°C max. 100 Keime (KBE)
37°C max. 20 Keime (KBE)
(max. 10 KBE bei Desinfektionsanlagen) |
Bei erhöhter Keimzahl handelt es sich entweder um eine Zufallsverunreinigung oder eine beginnende Verschmutzung. Eine Kontrolluntersuchung ist erforderlich (bei Bauarbeiten erst nach Abschluss). |
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coliforme Bakterien |
0 in 100 ml Trinkwasser (250 ml bei Verwendung von Desinfektionsanlagen) |
Das Auftreten von diesen Bakterien zeigt eine fäkale Verunreinigung (Ausscheidungen von Mensch bzw. Tier) des Wassers an.
Mögliche Ursache
Schlechter Bauzustand des Brunnens oder der Quellfassung (z.B. man-gelhafte Abdeckung) kein Schutzgebiet, übergelaufene oder undichte Senk- oder Güllegrube, ausgelaufene Silowässer etc.
Maßnahmen
Das Trinkwasser darf beim Auftreten von diesen Bakterien nur nach Abkochen (mind. 3-minütiges Halten der Siedetemperatur) verwendet werden. Eine sofortige Benachrichtigung der Wasserbezieher sowie Gesundheitsbehörde (Lebensmittelaufsicht) und SUCHE, sowie BEHEBUNG der Ursache ist aus Gesundheitsgründen unbedingt notwendig, da gesundheitliche Probleme nicht sofort auftreten müssen. |
Parameterwerte (früher zulässige Höchstkonzentration genannt)
Hier legt das Gesetz die maximale Stoffkonzentration fest und es gibt keinen Spielraum für die Beurteilung.
| Nitrat (NO3) |
50 mg/l |
Nitrate befinden sich in kleinen Mengen in jedem Wasser (bis 10 mg/l). Der Nitratgehalt ist ein Maß für den Grad der Belastung eines Bodens mit stickstoffhältigen Stoffen. Bei erhöhten Werten sind die Ursachen dafür zu beseitigen. Dies können z.B. undichte Senkgruben, Kanäle, Überdüngung, falsche Düngerzeitpunkte usw. sein. (Siehe auch Infoblatt: Nitrat im Trinkwasser).
VORSICHT!
Wenn der Nitratgehalt über 50 mg/l liegt, dann ist es für die Zubereitung von Säuglingsnahrung nicht geeignet (Gefahr der Methämoglobinbildung - Babys können Ersticken).
Abkochen hilft nicht!! |
| Nitrit (NO2) |
0,1 mg/l |
Ein erhöhter Nitritgehalt gibt einen Hinweis auf eine Verunreinigung durch Abwässer. Bei neuen Installationen aus verzinktem Leitungsmaterial kann bis zur Bildung einer entsprechenden Schutzschicht (ca. 6 Monate) ein erhöhter Nitritgehalt bis über 1mg/l NO2 auftreten.
Die Ursache ist festzustellen. |
| Fluorid (F) |
1,5 mg/l |
Im Grundwasser liegen die Konzentrationen in der Regel unter 0,5 mg/l. Bei fluoridhaltigen Mineralien im Untergrund und größerer Entnahmetiefe kann aber auch ein wesentlich höherer Gehalt auftreten. |
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Escherichia coli |
0 in 100 ml Trinkwasser (250 ml bei Verwendung von Desinfektionsanlagen) |
Das Auftreten von diesen Bakterien zeigt eine fäkale Verunreinigung (Ausscheidungen von Mensch bzw. Tier) des Wassers an.
Mögliche Ursache
Schlechter Bauzustand des Brunnens oder der Quellfassung (z.B. man-gelhafte Abdeckung) kein Schutzgebiet, übergelaufene oder undichte Senk- oder Güllegrube, ausgelaufene Silowässer etc.
Maßnahmen
Das Trinkwasser darf beim Auftreten von diesen Bakterien nur nach Abkochen (mind. 3-minütiges Halten der Siedetemperatur) verwendet werden. Eine sofortige Benachrichtigung der Wasserbezieher sowie Gesundheitsbehörde (Lebensmittelaufsicht) und SUCHE, sowie BEHEBUNG der Ursache ist aus Gesundheitsgründen unbedingt notwendig, da gesundheitliche Probleme nicht sofort auftreten müssen. |
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Enterokokken |
0 in 100 ml Trinkwasser (250 ml bei Verwendung von Desinfektionsanlagen) |
Das Auftreten von diesen Bakterien zeigt eine fäkale Verunreinigung (Ausscheidungen von Mensch bzw. Tier) des Wassers an.
Mögliche Ursache
Schlechter Bauzustand des Brunnens oder der Quellfassung (z.B. man-gelhafte Abdeckung) kein Schutzgebiet, übergelaufene oder undichte Senk- oder Güllegrube, ausgelaufene Silowässer etc.
Maßnahmen
Das Trinkwasser darf beim Auftreten von diesen Bakterien nur nach Abkochen (mind. 3-minütiges Halten der Siedetemperatur) verwendet werden. Eine sofortige Benachrichtigung der Wasserbezieher sowie Gesundheitsbehörde (Lebensmittelaufsicht) und SUCHE, sowie BEHEBUNG der Ursache ist aus Gesundheitsgründen unbedingt notwendig, da gesundheitliche Probleme nicht sofort auftreten müssen. |
Hilfreiche Adressen bei Fragen zum Trinkwasserbefund
Lebensmittelaufsicht 0732/7720-14272
OÖ WASSER 0732/7720-14030
... und ihr beauftragtes Untersuchungsinstitut
Den Ratgeber Hausbrunnen mit Erläuterungen zu einem Trinkwasserbefund können Sie bei OÖ WASSER kostenlos anfordern.
OÖ WASSER bietet Infoabende zum Thema "Was sagt mein Trinkwasserbefund" mit Dr. Eckart Hitsch an.
> Termine und Infos dazu
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