OÖ WASSER Nachrichten
31.05.07 00:00
Investitionsbedarf bei Wassergenossenschaften bis 2015
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Forst-, Umwelt- und Wasserwirtschaft erhebt derzeit über die Gemeinden die Daten über Zahl, Bestandsgrößen und zukünftige Investitionskosten der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen. Dies soll Grundlage für Planungen und Verhandlungen zur Bereitstellung von Förderungen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen für den Zeitraum von 2008 - 2015 sein.
Neben den Bestandsdaten werden wirtschaftliche Eckdaten von Wassergenossenschaften nur dann abgefragt, wenn sie mehr als die Hälfte der Einwohner der Gemeinde versorgt. Wassergenossenschaften mit nicht mehr als 50 angeschlossenen Einwohnern brauchen nur die zukünftigen Investitionskosten bekanntzugeben.
Von besonderer Bedeutung für die Fördergeldbereitstellung ist die Bekanntgabe der erwarteten Investitionskosten 2008 bis 2015 nach Errichtung, Anpassung ("Modernisierung") und Sanierung ("Erneuerung"). Überlegen Sie den Investitionsbedarf und geben Sie diesen der Gemeinde bekannt. Es soll eine realistische Einschätzung sein, ist aber nicht rechtsverpflichtend.
OÖ WASSER erhielt von der Fachabteilung die Information, dass Chancen bestehen, in Zukunft vielleicht auch für Sanierungen Unterstützungen zu erhalten. Die Gemeindeämter müssen die vollständigen Erhebungsbögen bis spätestens 9. Juli 2007 an das Land Oberösterreich retournieren.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte entweder an die Gemeinde, an die Abt. Wasserwirtschaft des Landes OÖ (Abwasser: 0732/7720/12482, Wasserversorgung: 0732/7720/12928) oder an uns.
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