Eine Abwassergenossenschaft ist eine effiziente Möglichkeit, um auch in Streulagen das Abwasser umweltgerecht abzuleiten und zu reinigen.
Ziel ist, alle Gewässer einschließlich des Grundwassers so rein zu halten, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.
Die Mitglieder einer Abwassergenossenschaft sind Eigentümer, Betreiber und Nutznießer einer Abwasserentsorgungsanlage. Die Abwassergenossenschaft ist im Wasserrechtsgesetz geregelt und genießt den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird auf freiwilliger Basis gegründet und mit einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt.
Diese Organisationsform ermöglicht und sichert eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln.
Weitere Informationen zum Thema Abwasser finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ
Sie haben Fragen rund um die Gründung einer Abwassergenossenschaft?